Mietservice Osmani
Bajram Osmani und Carina Richter GbR,
Die nachfolgenden Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Mietservice Osmani
Bajram Osmani und Carina Richter GbR, Bahnhofstr. 7/3, 72135 Dettenhausen, und deren gewerblichen Mietkunden für
alle in der Bundesrepublik
Deutschland abgeschlossenen Mietverträge unabhängig vom jeweiligen Mietge-
genstand und dessen Einsatzort.
Diese Mietbedingungen sind auf der Homepage von Mietservice Osmani unter www. mietserviceosmani.de
hinterlegt und einsehbar. Sie gelten auch dann als vereinbart, wenn sie mit dem
jeweiligen
Mietvertrag nicht in Papierform ausgehändigt werden.
1 Angebot und Kostenplan
1.1 Alle Angebote und Kostenplane von Mietservice Osmani sind immer unverbindlich.
1.2 Die Akzeptanz von Angeboten oder Aufträgen, in welcher Form auch
(schriftlich, Fax, E-Mail, mündlich oder anders) sind unwiderruflich für den
Mieter.
1.3 Mietservice Osmani hat das Recht, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen zu
verweigern.
1.4 Die Preisberechnungen und Bedingungen der Angebote haben eine
Gültigkeits dauer von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Angebotsdatum.
2 Annullierung Auftrag
2.1 Der Mieter hat das Recht, bis zu 48 Stunden vor dem Abnahmedatum des
vereinbarten Auftrags (teilweise) zu annullieren. Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr von 50,00€
netto erhoben.
3 Abschluss des Mietvertrages
3.1 Der Mietvertrag kommt mit Abgabe eines Angebotes durch den Mieter auf
der Grundlage der jeweils aktuellen Mietpreislisten bzw. individueller
Absprachen nach Annahme durch Mietservice Osmani in schriftlicher Form
ausschließlich auf der Grundlage dieser Mietbedingungen zustande.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
3.2 Ein Rücktritt vom Mietvertrag oder eine Kündigung vor Ablauf der
Mietperiode sind nicht zulässig, es sei denn diese beruhen auf Gründen,
die von Mietservice Osmani zu vertreten sind. Hiervon abweichende Regelungen sind
nur mit schriftlicher Zustimmung von Mietservice Osmani möglich.
4 Mietperiode
4.1 Die Mietfrist beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter
und endet mit Rückgabe des Mietgegenstandes an Mietservice Osmani.
4.2 Die kürzeste Mietperiode beträgt einen Tag oder eine Vielzahl davon. Für
bestimmte Mietgegenstände gelten Mindest-Mietzeiten.
4.3 Wurde in dem Mietvertrag kein Enddatum vereinbart, dann endet der
Mietvertrag nach Ablauf von zwei Kalendermonaten, ohne dass es einer
Kündigung durch Mietservice Osmani bedarf.
4.4 Für jeden Kalendertag der Überschreitung der vereinbarten Mietzeit
verschuldet der Mieter die vereinbarte Tagesmiete. Wird der
Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Bestätigung durch Mietservice Osmani vor
Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, dann bleibt der Mieter
verpflichtet, die volle Miete für die vereinbarte Mietperiode zu zahlen.
4.5 Im Fall eines zuvor schriftlich vereinbarten zeitlich begrenzten Mietstopps
wird keine Mietsumme berechnet. Der Vertrag bleibt im Übrigen
unverändert in Kraft.
5 Lieferung
5.1 Mietservice Osmani hat das Recht, den Auftrag in Teilen zu liefern.
5.2 Der Mieter muss dafür sorgen, dass eine dazu befugte Person zum
vereinbarten Moment der Lieferung anwesend ist, für den Empfang der
gelieferten Sachen. Wenn bei Lieferung niemand anwesend ist, hat Mietservice Osmani
das Recht, aber nicht die Verpflichtung, die Sachen wieder zurück zu
nehmen. Der Mieter ist dann dennoch die Transportkosten schuldig.
5.3 Mietservice Osmani hat das Recht, um von dem, der die Sachen abholen kommt, oder
in Empfang nimmt, eine Legitimation zu verlangen und die Herausgabe
der Sachen zu verweigern, wenn Mietservice Osmani nicht vor Ort feststellen kann, ob es
um einen befugten Vertreter des Mieters geht.
5.4 Der Mieter muss die gelieferten Sachen, den Mietgegenstand oder die
Dienstleistungen direkt nach Erhalt sorgfältig kontrollieren. Eine eventuelle
Beschwerde in Bezug auf die Sachen, dem Mietgegenstand oder der
Dienstleistung wie auch (Transport-)Schaden muss bei Lieferung auf dem
Frachtbrief oder dem Lieferzettel vermerkt werden, fehlt der Frachtbrief
oder der Lieferzettel dann muss der Mieter einen zwingenden Beweis
haben, dass die richtige Menge der richtigen Sachen geliefert wurde und
diese Sachen frei von Beschädigungen erhalten wurden.
6 Rückgabe und Risiko
6.1 Der Mieter hat den Mietgegenstand am Ende der vereinbarten Mietzeit
zurückzugeben in dem Zustand, welcher – ggf. unter Berücksichtigung
von üblichem Verschleiß – demjenigen bei Übergabe an den Mieter
entspricht, und zwar in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand
mit vollem Kraftstofftank und Ölstand. Maßgeblich ist der Zustand, den der
Mietgegenstand bei Rückgabe auf dem Betriebsgelände von Mietservice Osmani hat.
Zwischen dem Enddatum des Mietverhältnisses und der Ankunft auf
dem Lager von Mietservice Osmani (Rückgabetermin) kann eine Karenzzeit – bedingt
durch Transportzeiten – von bis zu 5 Werktagen liegen, welche keine
Auswirkung auf die Haftung des Mieters bis zur Rückgabe des
Mietgegenstandes hat.
6.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, muss der Mietgegenstand
gereinigt auf ebener Erde bereit stehen zur Übernahme für den Transport;
ist dies nicht der Fall, ist Mietservice Osmani berechtigt, eine sofort fällige Vertragsstrafe
von 250,00 € zu fordern, unbeschadet des Rechts von Mietservice Osmani, stattdessen
den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Z.B. müssen
die Akkus der Elektrogeräte aufgeladen sein, Geräte mit Dieselmotor
müssen mit gefülltem Kraftstofftank zurückgegeben werden.
6.3 Der Mietgegenstand wird nach Rückgabe von Mietservice Osmani überprüft, sofern
vereinbart in Anwesenheit des Mieters. Hierüber wird ein Protokoll
gefertigt. Etwaige Mängel oder Schäden werden in dem Protokoll
festgehalten. Bei Anwesenheit des Mieters erhält er Gelegenheit zur
Stellungnahme, anderenfalls wird er unverzüglich unter Übersendung des
Protokolls informiert und aufgefordert, den Mangel oder Schaden sowie
seine Eintrittspflicht zu bestätigen. Der Mieter erhält die Gelegenheit zur
Stellungnahme. Es steht ihm frei, ein Gutachten auf eigene Kosten
einzuholen. Unabhängig hiervon trägt der Mieter in jedem Fall die Beweis-
last dafür, dass der festgestellte Schaden nicht von ihm bzw. während der
Mietperiode verursacht wurde. Mietservice Osmani ist berechtigt, den notwendigen
Reparaturaufwand zur Beseitigung des Schadens dem Mieter zu
berechnen.
7 Eigentum
Der Mietgegenstand bleibt Eigentum von Mietservice Osmani. Der Mieter hat kein Recht,
den Mietgegenstand zu veräußern, zu verpfänden oder zugunsten von
Dritten zu belasten.
8 Kaution
8.1 Es kann für jeden Mietgegenstand die Leistung einer Mietsicherheit
(Kaution) durch den Mieter vereinbart werden, deren Höhe mit Abschluss
des Mietvertrages festgelegt wird. Die Kaution ist nach den Vorgaben des
Mietvertrages spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstandes, zu
leisten.
8.2 Wenn der Mieter die Kaution nicht rechtzeitig leistet, kann Mietservice Osmani von dem
Mietvertrag zurücktreten bzw. dessen Erfüllung von der vorherigen
Stellung der Kaution abhängig machen. Im Falle des Rücktritts bleibt Mietservice Osmani das
Recht zum Schadensersatz vorbehalten.
8.3 Bei einer Verlängerung der Mietzeit ist Mietservice Osmani berechtigt, eine Anpassung
der Kaution zu verlangen und die Bereitschaft zur Vertragsverlängerung
von der Stellung der weiteren Kaution abhängig zu machen.
8.4 Die Kaution dient der Absicherung aller Ansprüche von Mietservice Osmani aus dem
Vertragsverhältnis. Eine Verzinsungspflicht besteht nicht. Mietservice Osmani ist
weiterhin nicht verpflichtet, die Kaution auf separatem Konto zu halten.
8.5 Die Kaution wird zurückbezahlt, wenn feststeht, dass der Mieter allen
Verpflichtungen aus dem beendeten Vertragsverhältnis nachgekommen
ist.
9 Preis
9.1 Mietservice Osmani hat jederzeit das Recht, vereinbarte Preise zu erhöhen, wenn
Preisbestimmende Faktoren dazu Anleitung geben.
9.2 Die Tagespreise basieren auf 8 Arbeitsstunden, die Wochenendpreise
auf 12 Arbeitsstunden und die Wochenpreise auf 40 Arbeitsstunden,
wobei die Arbeitsstunden in einem Zeitrahmen von zwischen 08:00 und
17:00 Uhr liegen. Mehrarbeits-/Einsatzzeiten sind mit Mietservice Osmani bei Abschluss
des Mietvertrages abzustimmen. Mietservice Osmani behält sich für diesen Fall, dass
Recht vor, eine Anpassung des Mietpreises zu verlangen. Dies gilt auch
für den Fall, dass im Nachhinein eine Überschreitung der Arbeits-/Einsatzzeiten festgestellt wird.
In diesem Fall ist Mietservice Osmani berechtigt, diese
Mehrzeiten entsprechend den Vorgaben der jeweils aktuellen Preisliste
nachzuberechnen.
9.3 Falls der Mietgegenstand am Einsatzstandort montiert werden muss,
gehen die Montagekosten und etwa erforderliche Montagehilfsmittel zu
Lasten des Mieters.
9.4 Alle angegebenen Preise sind exklusive eventueller im Rahmen des
Mietvertrags entstehenden Kosten, wozu u.a. Reise- und Aufenthaltskosten,
Transportkosten, Porti, kleine Materialien, Reisestunden, Wartung,
Kraftstoff, Öl, Reinigung, Regelung zur Haftungsbeschränkung,
Umsatzsteuer (MwSt.) und anderen von der Regierung auferlegte
Erhebungen, wenn nicht anders verabredet. Wenn keine feste Vergütung
verabredet wurde, wird sie anhand der tatsächlich geleisteten Stunden
festgelegt.
9.5 Wenn Mietservice Osmani keine MwSt. in Rechnung gebracht hat, obwohl sie dazu
verpflichtet zu sein scheint, muss die MwSt. von Mietservice Osmani dem Mieter in
Rechnung gebracht werden. Der Mieter wird die schuldige MwSt.
unverzüglich, nach Erhalt (einer korrigierten) Rechnung an Mietservice Osmani bezahlen
und schützt Mietservice Osmani zudem vor jedem Schaden (worunter die auferlegten Bussen)
welche Mietservice Osmani hierdurch zahlen muss.
10 Transport
10.1 Der Mieter trägt die Transportkosten des Mietgegenstands vom und zum
Lager von Mietservice Osmani. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Ein etwa
von Mietservice Osmani eingesetzter Transportunternehmer ist nicht bevollmächtigt, für
Mietservice Osmani Erklärungen zum Zustand des Mietgegenstandes, insbesondere
Abnahmeerklärungen, abzugeben.
10.2 Der Übergabe-/Abladestandort muss gut erreichbar sein für einen
LKW/Schwerguttransporter/Tieflader mit Höchstabmessungen. Lieferung
und Abholen erfolgen mit 10 m Abstand vom LKW, wobei der Untergrund
für rollendes Material geeignet sein muss.
10.3 Mehraufwand im Zusammenhang mit der Ablieferung sowie Abholung des
Mietgegenstandes geht in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
10.4 Von dem Mietgegenstand wird erwartet, abgeliefert zu sein, wobei das
Risiko auf den Mieter übergegangen ist, Mieter zum Zeitpunkt der
tatsächlichen Besitzverschaffung an Mieter oder Hinterlassung des
Mietgegenstandes an der vereinbarten Lieferadresse.
11 Wartung, Reparatur, Kontrolle, Störung, Telemetrie und Genehmigungen
11.1 Alle Kosten der täglichen Wartung, die während der Mietperiode anfallen,
gehen zu Lasten des Mieters. Es ist ihm untersagt, Veränderungen an dem
Mietgegenstand vorzunehmen oder Reparaturarbeiten an diesem zu
verrichten oder verrichten zu lassen, es sei denn, dass die Reparaturarbeiten
zur Vermeidung eines sonst größeren Schadens oder wegen Gefahr im
Verzug unbedingt erforderlich sind.
11.2 Die tägliche Wartung schließt insbesondere aber nicht ausschließlich
ein: die Kontrolle von und wenn nötig das Nachfüllen von Öl,
Kühlflüssigkeit, Schmiermitteln, Batterieflüssigkeit, sowie einfache,
technische Reparaturen, wie z.B. Ersatz von Leuchtbirnen, Reinigung des
Motor-Luftfilters, Nachfüllen von Luft in den Reifen.
11.3 Der Mieter muss alle Defekte und Störungen des Mietgegenstandes
unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung, an
Mietservice Osmani melden. Verstöße gegen diese Verpflichtung berechtigen Mietservice Osmani
zur
sofortigen Kündigung des Mietvertrages und Rücknahme des Gerätes.
Insbesondere bleibt der Mieter für diesen Fall verpflichtet, die Miete auch
während der Dauer des störungsbedingten Ausfalls bis zur Meldung zu
tragen.
11.4 Falls dennoch Reparaturen durch Dritte verrichtet werden, werden diese
von Mietservice Osmani nicht vergütet. Wenn dabei keine Original-Ersatzteile montiert
wurden, werden diese auf Kosten des Mieters von Mietservice Osmani ausgetauscht.
11.5 Mietservice Osmani wird eventuelle Störungen an dem Mietgegenstand so schnell wie
möglich beheben. Falls die Störung auf einen Verstoß des Mieters gegen
die Wartungsvorgaben, eine Fehlbedienung des Mietgegenstands oder
auf sonstigem dem Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen anzulastendem
Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Behandlung des Mietggen-
standes zurückzuführen ist, wird Mietservice Osmani die mit der Schadensbehebung
verbundenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Für die Behebung
einer Störung außerhalb des Zeitrahmens zwischen 08:00 und 17:00
Uhr an Werktagen, sowie an nicht regulären Arbeits- und Feiertagen ist
Mietservice Osmani berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu berechnen.
11.6 Die Mietgeräte von Mietservice Osmani können mit einem Track und Trace System
ausgerüstet sein. Ein Track- und Trace- System dient der Feststellung
des exakten Standorts der Mietsache. Das System dient in erster Linie
dazu, den Mietgegenstand bei Verlust oder Diebstahl aufzufinden.
Mietservice Osmani ist aber ebenfalls berechtigt, mit Hilfe dieses Systems den Standort
festzustellen, um den Mietgegenstand bei Nichtzahlung der vereinbarten
Miete oder sonstigen Vertragsverstößen des Mieters zurückzunehmen.
Der Mieter bestätigt hiermit, dass er mit dem Einsatz dieses Systems
während der gesamten Mietzeit einverstanden ist. Die hierbei
gewonnenen Daten können von Mietservice Osmani verarbeitet werden, soweit das für
die Abwicklung des Mietvertrages nötig ist. Eine Weitergabe dieser Daten
an Dritte ist Mietservice Osmani ebenfalls nur zu diesem Zweck erlaubt.
11.7 Alle für den Einsatz des Mietgegenstandes vor Ort/auf der Baustelle/
im öffentlichen Verkehrsbereich erforderlichen privaten/öffentlich-recht-
lichen Genehmigungen hat der Mieter auf eigene Kosten einzuholen. Bei
Verstößen gegen derartige Verpflichtungen trägt der Mieter alleine die
damit verbundenen Konsequenzen und stellt Mietservice Osmani hiervon umfassend frei.
12 Entsendung
Falls Mietservice Osmani auf Verlangen des Mieters einen Mitarbeiter abstellen soll, um
den Mietgegenstand zu bedienen, setzt dies den Abschluss eines
separaten schriftlichen Werkvertrages voraus.
13 Atex Material
13.1 Mietservice Osmani garantiert, dass die unter die „ATEX-95 Richtlinie“ (94/9/EG)
fallenden Mietgegenstände den Mindestansprüchen dieser Richtlinie
entsprechen und versorgt den Mieter mit den nötigen Informationen in
Bezug auf die einzuhaltenden Sicherheitsqualifikationen, welche vom
Mieter zu beachten sind.
13.2 Der Mieter ist ausschließlich und vollständig verantwortlich für die
Einhaltung der Vorgaben dieser Richtlinie (ebenso der Folge-Richtlinie
ATEX 2014/34/EU) sowie der einschlägigen gesetzlichen, behördlichen
und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem
Umgang mit explosionsgefährdeten Maschinen und Arbeitsgeräten.
13.3 Der Mieter trägt insoweit die alleinige Verantwortung und stellt Mietservice Osmani von
allen Folgen etwaiger Verstöße hiergegen vollständig frei.
14 Vertrag zugunsten Dritter
14.1 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum des Mietgegen
standes bei einem Dritten liegen kann bzw. dass der Mietgegenstand an
einen Dritten verpfändet sein kann zur Erfüllung allfälliger Verpflichtungen
von Mietservice Osmani betreffend die Finanzierung des Mietgegenstandes.
14.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand auf erstes Ersuchen
dieses Dritten (Eigentümers/Sicherungseigentümers) an diesen oder
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER Mietservice Osmani | Version 01-2024 | Mietservice
Osmani von ihm Bevollmächtigten heraus zu geben, ohne dass sich der
Mieter auf ein Recht zum Besitz berufen kann. Mit der Herausgabe erlischt
der Mietvertrag, sofern Mietservice Osmani dem Mieter keinen Ersatz für den zurückgegebenen
Mietgegenstand anbieten kann. Eine etwa geleistete Mietvoraus-
Zahlung ist von Mietservice Osmani, berechnet ab dem Tag der Rückgabe, zurück zu
leisten.
14.3 Die hier geregelte Verpflichtung ist unwiderruflich.
15 Verpflichtungen des Mieters
15.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Maßgabe der
Nutzungsvorgaben von Mietservice Osmani zu behandeln und zu benutzen. Der Mieter
garantiert, dass alle Personen, die an/mit dem Mietgegenstand arbeiten,
hierzu ausbildungsmäßig und persönlich geeignet sind, das jeweils
erforderliche Mindestalter aufweisen und über alle notwendigen
gesetzlichen bzw. nach den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossen
schaft erforderlichen Kenntnisse, Zeugnisse bzw. Führerscheine verfügen.
15.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand mit den nach der jeweiligen
Gebrauchsanweisung vorgeschriebenen Kraftstoffen und Schmiermitteln
zu betreiben und insbesondere den jeweils gebotenen Schmiermittelstand
(Ölstand) einzuhalten. Die während der Mietdauer hiermit verbundenen
Kosten trägt der Mieter.
15.3 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht außerhalb des vereinbarten
Standortes benutzen bzw. ohne vorherige schriftliche Genehmigung von
Mietservice Osmani an einen anderen als den vereinbarten Standort verbringen.
15.4 Der Mieter ist verpflichtet, die mit dem Einsatz des Mietgegenstandes auf
öffentlichem Grund und Boden verbundenen Kosten und Gebühren
unmittelbar zu tragen. Ihn trifft insbesondere die Pflicht, vor dem Einsatz
des Mietgegenstandes in diesen Fällen alle erforderlichen Erlaubnisse
und Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen. In gleicher Weise gilt
dies auch für den Fall, dass der Mietgegenstand auf Privatgelände Dritter
zum Einsatz kommen sollte. Der Mieter stellt hiermit Mietservice Osmani von allen
Ansprüchen Dritter insoweit frei.
15.5 Der Mieter wird den Mietgegenstand wie ein guter Mieter behandeln. Der
Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und
aufrecht zu erhalten, um Schäden am Mietgegenstand und/oder Diebstahl
zu vermeiden und zu verhindern, dies bezieht die Verpflichtung des
Mieters ein, den Mietgegenstand durch Abschließen, geschützte
Lagerung, Anketten usw. zu schützen und zu sichern. Jeder Verstoß
gegen diese Verpflichtung hat den Verlust eines etwa bestehenden
Versicherungsschutzes zur Folge.
15.6 Der Mieter hat den Mietgegenstand im sauberen, unbeschädigten und
einsatzfähigen Zustand an Mietservice Osmani zurückzugeben, ausgenommen
normaler Verschleiß. Mietservice Osmani ist widrigenfalls berechtigt, Reparatur- und
Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
15.7 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand auf erstes Ersuchen von
Mietservice Osmani für Inspektionen zur Verfügung zu stellen und Mietservice Osmani jederzeit
Zugang
zu dem Mietgegenstand zu verschaffen.
15.8 Der Mieter ist nicht befugt, seine Rechte und Verpflichtungen aus dem
Mietvertrag auf einen Dritten zu übertragen oder den Mietgegenstand
einem Dritten zur Verfügung zu stellen.
16 Haftung des Vermieters, Haftpflichtversicherung, Haftungsausschlüsse
16.1 Das Haftungs- und Haftpflichtrisiko für den Einsatz des Mietgegenstandes
trägt in jedem Fall der Mieter, er hat sich entsprechend zu versichern und
ist verpflichtet, auf Anforderung durch Mietservice Osmani den Nachweis der Versicherung
für die gesamte Mietzeit zu erbringen. Zum Haftpflichtrisiko wird auf
die nachfolgenden Bedingungen verwiesen. Der Mieter stellt Mietservice Osmani von
allen Ansprüchen Dritter ebenso wie eigener Arbeitnehmer im
Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstandes frei, es sei denn
der Schaden beruht auf einem Verschulden von Mietservice Osmani. Bei Haftung ist
Mietservice Osmani nur für direkten Schäden verantwortlich. Mietservice Osmani ist ausdrücklich
nicht
für Folgeschäden verantwortlich, indirekter Schadensgewinn- oder
Umsatzverlust, Schäden durch Betriebsstagnation, an Dritte schuldige
(Geld)Buβen oder Vergütungen, vermindertem Goodwill oder Schäden,
verursacht durch Hilfspersonen und/oder Dritten, die Mietservice Osmani für die
Ausführung des Mietvertrags eingeschaltet hat, oder für das nicht gut
funktionieren von durch Mietservice Osmani für die Ausführung des Mietvertrags
gebrauchter Apparatur, Software, Datendateien, Register oder andere
Sachen, keine ausgenommen.
16.2 Wenn für Mietservice Osmani zu einem Moment Verantwortlichkeit für Schäden entsteht,
den der Mieter erlitten hat durch eine zurechenbare Unzulässigkeit im
Nachkommen der Verpflichtungen aus dem Auftrag dieses Abkommens
mit Mietservice Osmani, ist diese Letzte in allen Fällen verantwortlich, dies aber
beschränkt bis zu einem Betrag, der gemäß der betrieblichen Haftpflicht-
Versicherung von Mietservice Osmani im betreffenden Fall gezahlt werden würde.
16.3 Alle zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge und die nicht
zulassungspflichtigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler mit
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h sind nach
den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert.
16.4 Der Mieter trägt jedoch im Schadensfall alleine
• Alle Schäden, die deshalb entstehen, weil der Fahrer den Schaden
unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht hat;
• Die mit der Haftpflichtversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung in
Höhe von 1.500,00 € und bei Schäden an Pflasterflächen, Grünanlagen
(z.B. Pflanzen, Rasenflächen etc.) 2.500,00 €;
• Ausnahmslos alle Schäden an unter- bzw. oberirdischen Leitungen,
Kabeln, Kanälen, Schächten etc. nebst allen Folgeschäden;
• Alle Schäden, die durch bestimmungswidrigen Gebrauch (z.B. Rennen,
Rallys, Geschwindigkeitswettkämpfe, Geschicklichkeitsfahrten etc.)
verursacht werden;
• Ausnahmslos das Risiko von Verletzung und materiellen sowie
immateriellen Schäden des Fahrers sowie etwaiger Insassen;
• Den Schaden am Eigentum sowie an anderen gemieteten Geräten des
Mieters;
• Alle Schäden, die im Rahmen der Arbeitstätigkeit an den Sachen des
Mieters oder seines Auftraggebers entstehen;
• Alle Schäden an der Last und/oder Ladung.
16.5 Nicht zulassungspflichtige selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h sind nicht haftpflicht-
versichert. Für diese Mietgegenstände trägt im Schadensfall der Mieter
das alleinige Risiko.
16.6 Ebenso trägt die Haftpflichtversicherung nicht die Schäden, welche am
Mietgegenstand selbst entstehen.
17 Haftung des Mieters
17.1 Der Mieter haftet für jeden Schaden am Mietgegenstand, ebenso für
Verlust unabhängig davon, ob der Mieter den Schaden bzw. Verlust
verursacht bzw. verschuldet. Hiervon ausgenommen sind solche Schäden,
welche vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mietservice Osmani oder deren Erfüllungsgehilfen
verursacht wurden.
17.2 Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden/Verlust unverzüglich nach
Feststellung an v zu melden. Im Falle von Diebstahl bzw. Verlust des
Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der
zuständigen Ermittlungsbehörde/Polizei anzuzeigen und eine Kopie der
Strafanzeige v zu überlassen.
17.3 Die Schadensfeststellung erfolgt durch den Technischen Dienst Mietservice Osmani oder
durch einen von Mietservice Osmani beauftragten Gutachter.
17.4 Rechnungsstellung und Bezahlung von dem Schaden oder die Selbst
Beteiligung beinhaltet ausdrücklich keine Eigentumsübertragung und
geschieht gegen endgültige Quittung.
17.5 Um den Mieter vor unvorhergesehenen Kosten zu behüten, bietet Mietservice Osmani dem
Mieter in vielen Fällen an, ihr Schadensrisiko einzuschränken durch
Teilnahme an der Haftungsbeschränkungsregelung. Weitervermieter sind
von der Teilnahme der Haftungsbeschränkungsregelung ausgeschlossen.
18 Höhe Schadensvergütungspflicht
18.1 Für den Fall, dass eine Reparatur tatsächlich und wirtschaftlich möglich
ist, ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten gegen Rechnungs-
Stellung an Mietservice Osmani zu ersetzen.
18.2 Im Falle von Diebstahl/Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden durch
Beschädigung des Mietgegenstandes verpflichtet sich der Mieter, den
Schaden mit dem Zeitwert des Mietgegenstandes zu ersetzen. Der
Zeitwert wird ermittelt nach dem Neupreis zum Zeitpunkt des Diebstahls/
Verlustes unter Berücksichtigung einer linearen Abschreibung über 120
Monate zuzüglich 10 % des Neupreises. Alternativ ist Mietservice Osmani berechtigt, das
Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
für die Bewertung von Arbeitsmaschinen als Grundlage für die
Entschädigungsforderung zu nehmen.
18.3 Für den Fall von Diebstahl/Verlust bzw. wirtschaftlichem Totalschaden
durch Beschädigung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, insbesondere
Kleingeräte, Gerüstbauteile etc., ist ein Betrag von 75 % des Neuwertes zu
ersetzen. Es steht dem Mieter frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
18.4 Sollte bei Diebstahl/Verlust der Mietgegenstand gefunden/zurückgegeben
werden, bleibt der Mieter verpflichtet, den Mietpreis bis zur Rückgabe der
Sache zu entrichten. Eine bereits vom Mieter gezahlte Entschädigung
wird auf diese Verpflichtung angerechnet. Gleiches gilt für etwa erforder-
liche Reparatur- und Schadensbehebungskosten, die vom Mieter zu
ersetzen sind.
18.5 Der Mieter bleibt, wenn er den Schadensfall schuldhaft herbeigeführt hat,
daneben verpflichtet, alle sonstigen mit dem Schadensfall verbundenen
Kosten, Aufwendungen und Verluste wie z.B. Gutachter-, Rückführungs-
sowie Aufräumkosten, Gewinnverlust, Rechtsverfolgungskosten sowie
gesetzliche Zinsen zu ersetzen.
18.6 Bearbeitungsgebühren für Blitzer und Bußgeldbescheide o.ä. liegt bei 15€.
18.7 Bearbeitungsgebühr für fehlende Vignetten/ Mautgebühr o.ä. beträgt 20€.
18.8 Bearbeitungsgebühr bei Unfällen beträgt je nach Arbeitsaufwand 20€-50€
19 Haftungsbeschränkungsregelung
19.1 Die in diesem Kapitel, „Haftungsbeschränkungsregelung”, behandelten
Bestimmungen sind, neben den Bestimmungen des Allgemeinen Teils
dieser Allgemeine Mietbedingungen, von Anwendung, wenn der Mieter
ausdrücklich und schriftlich eine Haftungsbeschränkungsregelung, mit
Mietservice Osmani vereinbart hat. Für die Anwendbarkeit der Regelung ist der Mieter
Mietservice Osmani eine Vergütung schuldig, auszudrücken in einem Prozentsatz des
Mietpreises.
19.2 Mietservice Osmani nimmt Abstand von ihrem Recht auf Vergütung vom Mieter bei
Schaden in Folge von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung einer Sache
bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn und insofern den
Anforderungen der Regelung entsprochen wurde.
19.3 Der Mieter kann lediglich auf die Regelung Anspruch erheben, wenn er die
hierzu schuldigen Vergütungen an Mietservice Osmani gezahlt hat und seinen
Verpflichtungen aus dem Abkommen nachkommt.
19.4 Die Regelung ist ausschließlich von Anwendung, für materiellen Schaden
durch Verlust oder Beschädigung der Sache oder einem Teil davon
(sowie den in diesem Zusammenhang gemachte Kosten für Maßnahmen, die
Mietservice Osmani bereits gutgeheißen hat) insofern nicht ausgeschlossen.
19.5 Die Regelung gilt nur insofern die Beschädigung oder dem Verlust in der
Benelux und Deutschland stattgefunden hat. In Frankreich findet die
Regelung Anwendung auf Schadensfälle, die innerhalb eines Umkreises
von 250 km ab der Grenze zu einem der Benelux-Länder entstehen.
19.6 Nur der Mieter kann Rechte aus dieser Regelung herleiten. Er schützt
Mietservice Osmani vor Ansprüchen von Dritten, darunter Ersatz-Versicherer.
19.7 Die Regelung tritt nicht in Kraft, wenn der Mieter einer Sache irgendeiner
Versicherung Rechte entleihen oder einer anderen Vorsehung oder daran
Rechte entleihen konnte, wenn die Regelung nicht bestanden hätte.
19.8 Die Regelung wird nicht angewendet bei von kollegialen Unternehmen
(Vermietung) von Mietservice Osmani gemieteten Artikeln.
19.9 Vom der Regelung ausgeschlossen sind solche Schäden, die auf folgende
Ursachen zurückzuführen sind:
a) Vorsatz bzw. leichtfertige oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder
seiner Erfüllungsgehilfen;
b) Sorgloser oder erkennbar sachwidriger Umgang mit dem Mietgegen-
stand sowie fehlende Befähigung/fehlende Zeugnisse/Zertifikate zur
Bedienung des Mietgegenstandes;
c) Unsachgemäβer/zweckwidriger Gebrauch des Mietgegenstandes;
d) Schäden durch (Beton)Verunreinigung;
e) Betriebsschäden durch Überlastung, Überladung und sonstige
Überschreitung der Kapazitätsgrenzen;
f) Reifenschäden, sofern nicht gleichzeitig auch sonstige Schäden wegen
derselben Ursache am Mietgegenstand aufgetreten sind;
g) Bewaffneter Konflikt, Bürgerkrieg, Aufstand, (inländische) Unruhen,
Streik, Aufruhr oder Meuterei, oder Atomkernreaktionen, unabhängig
von ihrer Ursache;
h) Weitergabe/Weitervermietung des Mietgegenstandes an Dritte;
i) Dem nicht Nachkommen präventiver Maßnahmen und/oder anderen
Anweisungen, abgedruckt in dem Abkommen oder Gebrauchsanleitung
von dem Produkt.
19.10 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen das Diebstahlsrisiko
zu schützen, indem er diesen bestmöglich sichert, z.B. durch ein
(Deichsel-)Schloss, diesen außerhalb der Arbeitszeit in einem verschlos-
senen Raum verbringt, jedenfalls aber, wenn dies nicht möglich ist, auf
einem gesicherten Baustellengelände bzw. ein mit einem Sicherheitszaun
umgebenes Baustellen-/Außengelände abstellt. Jeder Verstoß gegen
diese Vorgaben führt zum Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung.
Ein Einbruch wird nur widerleglich vermutet, wenn keine Einbruchsspuren
festzustellen sind.
19.11 Jeder Schadensfall ist unverzüglich Mietservice Osmani zu melden. Der Mieter ist
verpflichtet, an der Aufklärung und Abwicklung des Schadensfalles
mitzuwirken, insbesondere alle erforderlichen Schadensformulare
vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und Mietservice Osmani vorzulegen.
Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, jeden Schadensfall, insbesondere
Diebstahl und Verlust, der zuständigen örtlichen Polizeibehörde zu
melden und hierbei alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und
vollständig zu erklären.
19.12 Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung des Mieters wie folgt:
• Bei Beschädigung des Mietgegenstandes 2.500,00 €
• Bei Diebstahl/Verlust
o Bei einem Neuwert des Mietgegenstandes höher als 5.000,00 €:
5.000,00 €;
o Bei einem Neuwert des Mietgegenstandes niedriger als 5.000,00 €:
1.250,00 €.
20 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Schriftform, Gerichtsstand
20.1 Für das Rechtsverhältnis zwischen Mietservice Osmani und dem Mieter gilt
ausschließlich deutsches Recht.
20.2 Erfüllungsort für alle zur Erfüllung des Mietvertrages von beiden
Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen ist der jeweilige
Geschäftssitz/Niederlassungssitz von Mietservice Osmani in der Bundesrepublik
Deutschland.
20.3 Alle Vereinbarungen und Regelungen, insbesondere individuelle
Absprachen zum Mietvertrag, bedürfen in jedem Fall der Schriftform,
welche auch in Form von Fax und E-Mail erfüllt ist. Mündliche Absprachen
haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit.
20.4 Wenn eine dieser Bestimmungen dieser Allgemeine Lieferungsbedin-
gungen zu einem bestimmten Moment nichtig oder gar ungültig erklärt
werden, bleibt der Rest des Abkommens in Stand. Die betreffende
Bedingung wird in Rücksprache zwischen Mietservice Osmani und dem Mieter durch
eine Bedingung ersetzt werden, die sich der Tragweite der ursprünglichen
Bedingung so viel wie möglich annähert.
20.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem
Mietverhältnis, dessen Bestand und Abwicklung, ist Dettenhausen.
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Alles hat super funktioniert. Sowohl das abholen und die Rückgabe haben super funktioniert und die Mitarbeiterin war sehr freundlich. Sehr gerne wieder und ich kann es jedem nur empfehlen
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